Code of Conduct – der Verhaltenskodex der Effertz Tore GmbH

Präambel

D

Die Effertz Tore GmbH (im Folgenden kurz „Effertz“ genannt) bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung weltweit. Insbesondere trägt Effertz im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit Verantwortung gegenüber dem eigenen Unternehmen und den eigenen Beschäftigten, gegenüber Kunden und Lieferanten sowie gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft.

Dieser Code of Conduct beschreibt die für Effertz verbindliche Wertebasis im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Verantwortung sowie den fairen Wettbewerb. Die Einhaltung des Code of Conduct hat sich Effertz als freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt.

I. Allgemeine Grundsätze

1. Grundverständnis

Effertz erkennt ihre gesellschaftliche Verantwortung an und verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Unsere Aktivitäten, Handlungen und Entscheidungen folgen stets dem Legal Compliance Prinzip, d.h. der Einhaltung der einschlägigen und relevanten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen und Regelwerken. Wir orientieren uns zusätzlich an Prinzipien der Vereinten Nationen (UN-Global Compact)

  • Menschenrechte (entsprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte): Schutz der Menschenrechte, keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen.
  • Arbeit (entsprechen den Prinzipien der ILO): z.B. Vereinigungsfreiheit schützen, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung abschaffen.
  • Umwelt: Ökologisches und verantwortungsvolles Handeln unterstützen, umweltfreundliche Technologien fördern.
  • Anti-Korruption: Korruption in allen Formen, einschließlich Erpressung und Bestechung, vermeiden.

2. Einhaltung der Gesetze (Legal Compliance Prinzip)

Effertz verpflichtet sich, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die einschlägigen relevanten gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anforderungen sowie die sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen sie tätig ist, zu beachten (Local Legal Compliance Prinzip). Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

3. Orientierung an allgemeingültigen Werten und Prinzipien

Effertz orientiert ihr Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde und Nichtdiskriminierung.

II. Grundsätze zur gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung

1. Menschenrechte

Effertz respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Insbesondere hält sie die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10.12.1948) ein.

Hierzu zählen insbesondere die fünf Prinzipien der Internationalen Labor Organisation (ILO): Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und Arbeitsschutz. Die daraus resultierenden zehn ILO-Kernarbeitsnormen, die die Sozialstandards im Rahmen der Welthandelsorganisation zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und hinreichendem Arbeitsschutz gewährleisten sollen, sind hier mit der Nummer des dazugehörigen internationalen Übereinkommens aufgelistet:

  1. ILO 29 Zwangsarbeit (1939)
  2. ISO 87 Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts (1948)
  3. ILO 98 Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen (1949)
  4. ILO 100 Gleichheit des Entgeltes (1951)
  5. ILO 105 Abschaffung der Zwangsarbeit (1957)
  6. ILO 111 Diskriminierung (Arbeit & Beruf) (1958)
  7. ILO 138 Mindestalter von Beschäftigten (1973)
  8. ILO 182 Verbot der schlimmen Folgen der Kinderarbeit (1981)
  9. ILO 155 Arbeitsschutz und Arbeitsumfeld (1981)
  10. ILO 187 Förderungsrahmen für Arbeitsschutz (2006)

2. Diskriminierungsverbot

Effertz lehnt im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jede Form von Diskriminierung ab. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Menschen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

3. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Effertz gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen.

Hierzu zählt die obligatorische Einhaltung der einschlägigen Regelwerke Arbeitsschutzgesetz (ASchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die untergesetzlichen Regelungen (z.B. ASR) und unfallversicherungsrechtlichen Vorschriften (z. B. DGUV-Vorschriften und Regeln).

Effertz unterstützt die ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

4. Arbeitsbedingungen

Effertz achtet das Recht auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit ihrer Beschäftigten im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. Effertz hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchstzulässigen Arbeitszeit und der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen, ein.

Beschäftigte sind vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer und verbaler Belästigung zu schützen. Die Privatsphäre der Beschäftigten wird geachtet.

Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetze werden geachtet.

5. Umwelt- und Klimaschutz

Effertz ist dem Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Generation nachhaltig verpflichtet. Gesetze und Bestimmungen, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten.

Effertz fühlt sich dem Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaften und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C gemäß dem Übereinkommen von Paris verpflichtet und berücksichtigt dies in den Entscheidungsprozessen.

6. Kommunikation

Effertz kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Code of Conduct und über dessen Umsetzung gegenüber Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen.

III. Grundsätze des fairen Wettbewerbs

1. Korruptionsverbot

Effertz lehnt Korruption und Bestechung ab. Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen von Effertz und die privaten Interessen von Beschäftigten auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten.

Die Gewährung persönlicher Vorteile durch Effertz und deren Beschäftigte an inländische oder ausländische Amtsträger (wie Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für Effertz oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, ist nicht erlaubt.

Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr weder gefordert noch angenommen werden. Geschäftsführung und Beschäftigte von Effertz dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

2. Verhalten gegenüber Wettbewerbern

Effertz achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält sie die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen unlauter beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden rechtswidrig zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen unlautere Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).

3. Geschäftsgeheimnisse

Effertz achtet und wahrt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierfür eine Befugnis erteilt wurde, es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt oder eine vollziehbare Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts dazu zwingt.

IV. Geltungsbereich, Umsetzung, Lieferanten

1. Geltungsbereich

Dieser Code of Conduct ist eine Selbstverpflichtung von Effertz und gilt für alle Niederlassungen und Geschäftsbereiche.

2. Umsetzung und Einhaltung

Effertz macht seinen Beschäftigten die in diesem Code of Conduct geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen in angemessener und wirksamer Weise bekannt. Sie wirkt durch geeignete Maßnahmen darauf hin, dass dieser Code of Conduct eingehalten wird.

Bei Verfehlungen werden entsprechende Korrektur- und Abstellmaßnahmen ergriffen, die im Rahmen des Effertz Management Systems (EMS) auf Wirksamkeit überprüft (Validierung).

3. Beschwerdeverfahren

Effertz hat ein angemessenes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dies ermöglicht Personen, auf Risiken sowie Verstöße gegen den Code of Conduct hinzuweisen. Der Eingang der Beschwerde wird im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen vertraulich und anonym behandelt. Die hinweisgebende Person erhält eine Eingangsbestätigung und ein Ergebnis des Verfahrens innerhalb der gesetzlichen Fristen.

4. Lieferanten und Dienstleister

Von unseren unmittelbaren Lieferanten und Dienstleistern (d.h. mit denen Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Verträgen bestehen) erwarten wir die Einhaltung des Code of Conduct. Darüber hinaus sind sie aufgefordert, die Einhaltung des Code of Conduct bei ihren Lieferanten (Vorlieferanten) bestmöglich zu fördern und zu befolgen und diese aufzufordern, den Code of Conduct ebenfalls zu befolgen. Effertz behält sich vor, die Anwendung und Wirksamkeit dieses Code of Conduct bei seinen unmittelbaren Lieferanten und Dienstleistern stichprobenartig im Rahmen der Managementprozesse zu überprüfen (z.B. durch Audits oder Befragungen).

Mönchengladbach, 3. November 2023

Effertz Tore GmbH
Dr.-Ing. Claus Schwenzer